Was versteht man unter einem Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)?

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine spezielle Form der Vermittlung (=Mediation) zwischen Täter (Beschuldigten) und Opfer (Geschädigten) einer Straftat mit dem Ziel einer außergerichtlichen Konfliktschlichtung und Wiedergutmachung der Tatfolgen durch materielle oder immaterielle Leistungen (z.B. Entschuldigung, Versöhnung, Schmerzensgeld, Schadensersatz u.a.).

Es ist ein freiwilliges Angebot an die Beschuldigten und Geschädigten einer Straftat als Alternative zur Durchführung eines Strafverfahrens, eine außergerichtliche Lösung ihres der Straftat zugrunde liegenden Grundkonflikts mit Unterstützung eines dafür eigens ausgebildeten, unparteiischen Vermittlers (Mediator) zu finden. Opfer und Täter können dieses Angebot annehmen oder ablehnen.

Bei Vorliegen einer Straftat und nach Anzeigeerstattung bei der Polizei regen die Staatsanwaltschaft, das Gericht, die Beteiligten selbst oder deren Rechtsanwälte eine außergerichtliche Konfliktschlichtung an. Hierfür wird die dafür zuständige Täter-Opfer-Ausgleichsstelle zur Konfliktschlichtung beauftragt, die sich anschließend mit den Beteiligten in Verbindung setzt. Vorgesehen sind grundsätzlich getrennte Vorgespräche mit allen Beteiligten und nach Einverständnis beider Seiten ein gemeinsames Ausgleichsgespräch, um eine befriedigende Lösung für die Zukunft zu erarbeiten.
Das Ergebnis kann in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden, deren Einhaltung von den Vermittlern überprüft wird und mit einem Abschlussbericht an die beauftragende Stelle (Staatsanwaltschaft oder Gericht) zur abschließenden Erledigung zurückgeschickt wird.

Vorteile/Chancen des Täter-Opfer-Ausgleichs für das Opfer

Wir bieten Hilfe, um:

  • die krisenhafte Vergangenheit zu verarbeiten
  • die Schwierigkeiten der Gegenwart zu bewältigen
  • eine lebenswerte Zukunft zu sichern
  • Das Opfer erhält die Möglichkeit , den Täter unmittelbar mit seinem eigenen Erleben der Tat, den physischen und psychischen Tatfolgen (wie z.B. Angst, Ohnmacht, Kränkung, Wut und Verzweilfung) zu konfrontieren. Hierbei wird das Opfer von erfahrenen Vermittlern unterstützt, die ihm dafür einen geschützten Raum geben und wesentlich zur Tatbewältigung des Opfers beitragen.

    Das Opfer kann sich zudem aktiv an der Erarbeitung einer Wiedergutmachungsvereinbarung beteiligen, wodurch ihm unter Umständen die Durchführung eines weiteren zivilrechtlichen Verfahrens zur Erlangung von Schmerzensgeld und/oder Schadenersatz erspart werden kann.

    Im `traditionellen`Strafverfahren dagegen ist das Opfer häufig auf die Rolle eines reinen Beweismittels beschränkt und wird mit der Aufarbeitung der Tat und seiner Folgen allein gelassen. Das Gerichtsverfahren zielt vorrangig auf die Findung der objektiven Wahrheit ab und darum geht es im TOA eben nicht. Vielmehr liegt das Hauptaugenmerk des Mediators beim TOA darauf, wie die Tat von den Beteiligten erlebt wurde. Er versucht gemeinsam mit ihnen nach den Ursachen des Konflikts zu suchen und einen konstruktiven Weg für den künftigen Umgang miteinander zu finden.

    Vorteile/Chancen des Täter-Opfer-Ausgleichs für den Täter

    Dem Täter soll die Möglichkeit gegeben werden, durch kommunikativen Prozess mit dem Opfer, Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen und sein schädigendes Verhalten wieder gut zu machen, wodurch unter Umständen beiden Seiten die Durchführung eines vom Strafverfahren unabhängigen Zivilverfahrens (bzgl. Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüchen) erspart werden kann.

    Im `traditionellen` Strafverfahren kann der Täter die unterschiedlichen Sanktionsformen oft nicht nachvollziehen und keinen inneren Zusammenhang zwischen seiner Tat und der verhängten Strafe herstellen. Beim TOA wird der Täter dagegen unmittelbar in den Bewätigungsprozess und die Erarbeitung einer Konfliktlösung eingebunden.

    Im gemeinsamen Gespräch über Motivation und Umstände der Tat kann er sich mit seiner persönlichen Grundeinstellung zu seinem Verhalten auseinandersetzen und dazu lernen. Diese Erfahrung beeinflußt möglicherweise das zukünftige Verhalten des Täters gegenüber seinen Mitmenschen.

    Nach erfolgreicher Konfliktbearbeitung und abschließender Vereinbarung über den weiteren Umgang und einer Wiedergutmachung hat der Täter-Opfer-Ausgleich Auswirkungen auf das weitere Verfahren ( Verfahrenseinstellung oder Strafmilderung).

    Wer führt den Täter-Opfer-Ausgleich durch?

    Die als Vermittler tätigen Mitarbeiter verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung aus dem pädagogischen, therapeutischen oder juristischen Bereich und/oder einer Zusatzausbildung als Mediator/Mediatorin. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind:

    • Karin Horn : Juristin; Mediatorin (univ.)
    • Christoph Abeck : Dipl. Sozialpädagoge; Psychotherapeut
    • Karin Sowade : Mediatorin in Strafsachen/DBH

    Kontakt

    Brücke e.V. Bad Tölz - Wolfratshausen
    Fachstelle für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschichtung
    Untermarkt 3
       
    82515 Wolfratshausen
       
    Telefon: 08171 / 410 640
    Telefax: 08171 / 480 399
    Email: info@bruecke-wolfratshausen.de