Was versteht man unter einem Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)?

stopgewalt

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine spezielle Form der Vermittlung (=Mediation) zwischen Täter (Beschuldigten) und Opfer (Geschädigten) einer Straftat mit dem Ziel einer außergerichtlichen Konfliktschlichtung und Wiedergutmachung der Tatfolgen durch materielle oder immaterielle Leistungen (z.B. Entschuldigung, Versöhnung, Schmerzensgeld, Schadensersatz u.a.).

Es ist ein freiwilliges Angebot an die Beschuldigten und Geschädigten einer Straftat als Alternative zur Durchführung eines Strafverfahrens, eine außergerichtliche Lösung ihres der Straftat zugrunde liegenden Grundkonflikts mit Unterstützung eines dafür eigens ausgebildeten, unparteiischen Vermittlers (Mediator) zu finden.

Opfer und Täter können dieses Angebot annehmen oder ablehnen.

Bei Vorliegen einer Straftat und nach Anzeigeerstattung bei der Polizei regen die Staatsanwaltschaft, das Gericht, die Beteiligten selbst oder deren Rechtsanwälte eine außergerichtliche Konfliktschlichtung an. Hierfür wird die dafür zuständige Täter-Opfer-Ausgleichsstelle zur Konfliktschlichtung beauftragt, die sich anschließend mit den Beteiligten in Verbindung setzt. Vorgesehen sind grundsätzlich getrennte Vorgespräche mit allen Beteiligten und nach Einverständnis beider Seiten ein gemeinsames Ausgleichsgespräch, um eine befriedigende Lösung für die Zukunft zu erarbeiten. Das Ergebnis kann in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden, deren Einhaltung von den Vermittlern überprüft wird und mit einem Abschlussbericht an die beauftragende Stelle (Staatsanwaltschaft oder Gericht) zur abschließenden Erledigung zurückgeschickt wird.

Allgemeines

Was versteht man unter einem Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)?

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Welche Vorteile/Chancen bietet der TOA (gegenüber einem Strafverfahren)?

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Voraussetzungen

Besonders geeignet erscheinen Straftaten im sog. "sozialen Nahraum" , wie z.B. Ehe, Partnerschaft, Familie, Schule, Nachbarschaft, Arbeitsverhältnis. Grundsätzlich sollte der TOA nicht auf bestimmte Delikte beschränkt sein.
Eine Obergrenze ist aber klar dort zu ziehen, wo im Einzelfall die bloße Wiedergutmachung für das Rechtsempfinden des Opfers und der Allgemeinheit unerträglich wäre.

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Brücke e.V.

Durch den Verein " Brücke e.V. Bad Tölz/Wolfratshausen " soll der Täter-Opfer-Ausgleich vorrangig im Landkreis und bei Bedarf auch landkreisübergreifend ermöglicht werden.

Seit der Gründung ist die Brücke Tölz - WOR im Erwachsenenstrafrecht für folgende Landkreise tätig: Bad Tölz /Wolfratshausen, Miesbach, Weilheim/Schongau, Starnberg und Ebersberg.
Im Jugendstrafrecht nur für den Landkreis Bad Tölz - Wor (gemeinsam mit der JGH).

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Vorteile/Chancen des Täter-Opfer-Ausgleichs für das Opfer

Versoehnung

Wir bieten Hilfe, um:

  • die krisenhafte Vergangenheit zu verarbeiten
  • die Schwierigkeiten der Gegenwart zu bewältigen
  • eine lebenswerte Zukunft zu sichern
  • Das Opfer erhält die Möglichkeit , den Täter unmittelbar mit seinem eigenen Erleben der Tat, den physischen und psychischen Tatfolgen (wie z.B. Angst, Ohnmacht, Kränkung, Wut und Verzweilfung) zu konfrontieren. Hierbei wird das Opfer von erfahrenen Vermittlern unterstützt, die ihm dafür einen geschützten Raum geben und wesentlich zur Tatbewältigung des Opfers beitragen. Das Opfer kann sich zudem aktiv an der Erarbeitung einer Wiedergutmachungsvereinbarung beteiligen, wodurch ihm unter Umständen die Durchführung eines weiteren zivilrechtlichen Verfahrens zur Erlangung von Schmerzensgeld und/oder Schadenersatz erspart werden kann.

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    Kontakt

    Brücke e.V. Bad Tölz - Wolfratshausen
    Fachstelle für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschichtung
    Untermarkt 3
       
    82515 Wolfratshausen
       
    Telefon: 08171 / 410 640
    Telefax: 08171 / 480 399
    Email: info@bruecke-wolfratshausen.de